Suche nach Rubrik «Kirchenrecht»
Der neue Entscheid der Glaubenskongregation:
Noch einmal zur Exkommunikation der sieben Frauen aufgrund Empfanges der Priesterweihe – Die im Sommer 2002 offen gelassenen Fragen – Tatstrafe oder Spruchstrafe? – Das neue Dekret vom 27. Januar 2003 – Einseitige Rekapitulation der Vorgeschichte – Die Begründung der Zurückweisung der Beschwerde – Die «Klarstellungen» – Mangelndes Gehör für die Beschuldigten – Mißachtung des geltenden Verfahrensrechtes.
Klaus Lüdicke, Münster/Westf.
Schutz durch das Recht?
Exkommunikation von Frauen aufgrund Empfanges der Priesterweihe – Die Weihe von sieben Frauen am 29. Juni 2002 – Die durch die Glaubenskongregation verfügte Exkommunikation – Besonderheiten des kirchlichen Strafrechts – Der Weg zu einer Kirchenstrafe – Worum handelt es sich bei der Exkommunikation der «Priesterinnen»? – Zum Verständnis der zwei Verlautbarungen der Kongregation – Tat- oder Spruchstrafe? – Welche Straftat? – Das Monitum als Strafbefehl? – Strafbarkeit aufgrund des can. 1399 CIC? – Strafbarkeit aufgrund Eigenrechte der Kongregation? – Bestrafung aufgrund des Jurisdiktionsprimats?
Klaus Lüdicke, Münster/Westf.
Ein «Handbuch» für den Bischof?
Zu
Georg Biers kanonistischer Studie über den Diözesanbischof – Bischöfliche Gewalt durch Weihe oder Amtsübertragung – Abhängige Gewalt – Ein restriktives Verständnis von Kollegialität – Ein desillusionierendes, aber nützliches Buch.
Knut Walf, Nijmegen
Gott, Mensch und Gesetz:
Zum Tode von Peter Huizing SJ (1911-1995) – Lehrtätigkeit in Maastricht, Rom und Nimwegen – «Recht folgt dem Leben» – Für ein pastorales Eherecht – Kirchenordnung statt Kirchenrecht – Warnung vor Theologisierung historischer Strukturen – Pragmatischer Holländer und innovativer Kirchenrechtler.
Knut Walf, Nijmegen
Vom alten zum neuenCodex:
Überlegungen zu kanonistischen Grudlagenfragen (2) – Zunehmende Einschränkungen der Eigenständigkeit der Teilkirchen – Die päpstlichen Gesandten und die Ernennung der Bischöfe – Der Treueeid des Diözesanbischofs – Herabstufung des Ökumenischen Konzils – Die sogenannte konkurrierende Jurisdiktion – Zunehmende Verrechtlichung und Bürokratisierung der Kirche – Gefordert sind Subsidiarität und Dezentralisierung – Das Recht bedarf der Selbstkritik und der ständigen Revisionen.
Knut Walf, Nijmegen
Vom alten zum neuen Codex:
Überlegungen zu den kanonistischen Grundlagenfragen (1) – Nach der Promulgation von 1917 – Die Anfragen von R. Sohm, U. Stutz und J. Klein – Das Postulat einer Kirche der freien Gefolgschaft – Zweites Vatikanum und Reformideen für das Kirchenrecht – Fundamentale Gegensätze zwischen Aussagen des Konzils und dem neuen Codex von 1983 – Zum Begriff «Kirche» und «Amt» – Schwerpunkte nachkonziliarer Diskussionen – Die approbierten Leitlinien von 1967 und deren veränderte Fassung im Codex von 1983.
Knut Walf, Nijmegen
Wie sieht der neue Codex die Unfehlbarkeit?
Kommentar zu den Canones 749 bis 754 – Vergleich mit den Aussagen des II. Vatikanums – Glaubensgehorsam und Glaubenszustimmung – Zur Frage nichtunfehlbarer Lehräußerung – Nachträgliche, durch den Papst eingefügte allgemeine Strafandrohung – Gesetzgeber legte durch die Gesetzesrevision eigene Kompetenzen extensiv aus.
Knut Walf, Nijmegen
Zur Bewertung der Homosexualität im neuen Kodex:
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe in Holland berät Konsequenzen eines voregeschlagenen Antidiskriminerungsgesetzes – Erst seit der Scholastik eine klare moraltheologische Bewertung (männlicher) Homosexualität – Das kirchliche Rechtsbuch von 1917 hat vor allem Stafbestimmungen für Kleriker – Als schwerwiegendes Vergehen eingestuft – Im neuen Kirchenrecht (1983) nicht mehr eigens als Straftatbestand genannt – Subsumierbar unter die in c. 1395 § 1 und c. 1399 bezeichneten Tatbestände – An der grundsätzlich diskriminierenden Einschätzung hat sich in den kanonistischen Kommentaren kaum etwas geändert.
Knut Walf, Nijmegen
Rechtsgeltung durch Rezeption:
Der neue Kodex – In der Spannung zwischen Gesetz und Leben – Spiegelung vielfältiger Traditionen – Dialektisches Spiel zwischen Gesetzgeber und den vom Gesetz Betroffenen – Rechtsreform von 1917: Vereinheitlichter Kodex wurde zur weitgehend einzigen Rechtsquelle – Kodex 1983 bleibt im vorgegebenen Rahmen – In Einzelbestimmungen Schwanken zwischen Bewahrung und zögernder Erneuerung – Muß vom Vatikanum II her (nicht umgekehrt!) ausgelegt werden – Rezeption setzt Freiheit und Einsicht der Gemeinden voraus.
Ladislas Örsy, Washington/USA
Begräbt der Kodex ökumenische Hoffnungen?
Vor 24 Jahren angekündigte Revision des Kirchenrechts – Inzwischen neue ökumenische Perspektive des Konzils – Folgt ihr die Kodex-Revision bis in die Praxis? Mischehenrecht geht nicht über «Matrimonia mixta» (1970) hinaus – Forderungen im Bereich ökumenischer Gottesdienstgemeinschaft sind nicht berücksichtigt – «Stellvertreter Christi» zu einem Rechtsbergriff für den Papst festgeschrieben – Wurde nicht die seit dem Konzil vielerorts angewandte «offene Haltung» desavouiert?
Albert Ebneter
Praktischer Vorschlag zur Einführung einer unzulänglichen Revision:
Gegen die fatalistische Erwartung der Promulgation des revidierten kirchlichen Gesetzbuches – Niemandem ist recht wohl dabei – 36 Bischöfe werden mitentscheiden – Ist der Imperativ für ein rasches Ende der «Gesetzlosigkeit» begründet? – Probleme mit dem Inhalt und mit dem «Grundgesetz» – Der Vorschlag:
Kein Codex, dafür Gesetzeswerke nach Teilbereichen – Flexibilität bei ausreichender Stabilität – Kein «
Grundgesetz», aber ein paar Grundregeln.
Ladislaus Orsy, z.Z. Washington/USA
Freiburger Kanonistenkongreß zu Grundrechten:
Revision des Kirchenrechts in der Schlußphase, aber streng gewahrtes Geheimnis – Debatte ohne jüngste Textgrundlagen – Zwei Grundrechtslisten: in Entwürfen zur «Lex Fundamentalis» und zum neuen Codex – Christenrechte in ökumenischer Sicht – Wann wird sich das Kirchenrecht dem angelsächsischen Rechtsdenken öffnen?
Peter Huizing, Nijmegen
Kirchliche Rechtsordnung und religiöse Emanzipation:
Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit kirchlicher Ordnung – Grauzonen, Greuel oder Chance? – Kodex von 1917, Vatikanuum II und Entwürfe für Kodexrevision als Bezugspunkte – Je nach Altersgruppe unterschiedliches Normenverständnis – Warum kirchliche Vorschriften exotisch wirken – Untaugliche Zuflucht zu bürokratischem Regelsystem – Grauzonen: Spielraum zwischen Recht und Leben oder der Doppelkexistenz in Recht und Moral? – Vorbedingungen für einwirksames Recht – Rahmengesetze, die dem unterschiedlichen gesellschaftlichen Entwicklungsgrad der Teilkirchen Rechnung tragen – Lehren aus Rechtsgeschichte und Soziologie.
Knut Walf, Nijmegen
Zur Funktion des Rechts in der Kirche:
Rechtsreform nach dem Vaticanum II – Die Herausforderung der These von Rudolf Sohm – Theologische Begründung durch Klaus Mörsdorf und deren ekklesiologische Voraussetzungen – Ausklammerung der Geschichtlichkeit und der eschatologischen Dimension – Drei Thesen zu einem künftigen Kirchenrecht – Als dynamische und rationale Größe hat es der gerechten Lösung menschlicher Konflikte zu dienen.
Hanns Stüßer, Mainz
Eine theologische Disziplin in der Sackgasse:
Zum Pontifikatsbeginn Bestandesaufnahme über die Lage im Kirchenrecht – Diskussion unter Paul VI. vor allem um zwei Großprojekte: Reform des kirchlichen Gesetzbuchs und Entwürfe zu einer «Lex fundamentalis» – Bedenkliche Negierung soziologischer Befunde – Dafür kanonistische Glasperlenspiele – Rechtsunsicherheit durch sprachliche Mängel – Wenig Chancen für Alternativvorschläge –Warum die Kanonistik nicht mehr attraktiv ist – Prekäre Nachwuchslage in der Bundesrepublik – Das Ausscheiden von andersdenkenden Kirchenrechtlern – Computertechnik ist noch kein Neuanfang – Gründe für die Realtätsferne: es fehlt an Basiskontakt und theologischer Fortbildung – Wann wird man den Wert flexibler Rechtsordnungen erkennen?
Knut Walf, Nijmegen
Kosmetik des Weiherechts?
Die Revision des Sakramentenrechts fasziniert höchstens ihre Verfasser – Bei den 51 Canones zur «Weihe» bleiben besonders viele Wünsche offen – Die Frau ausgeklammert – Seminarerziehung – Viele überflüssige Bestimmungen.
Knut Walf, München
Zum Entwurf für ein revidiertes kirchliches Eherecht:
Zehn Jahre Revisionsarbeit am kirchlichen Gesetzbuch – Kriterien der Reform – Der Niederschlag von «Gaudium et spes» und «Humanae Vitae» im neuen Entwurf – Ist der Vertrag Sakrament? – Correcos geschichtlicher Befund: Absicherung gegen säkularisierten Staat – Italienischen Expretengruppe kritisiert verfehlten Ansatz – Ablehnung in der Schweiz – Schmale Diskussionsbasis führt zu breitem Desinteresse – Huizings Alternativentwurf – Zur Realität völliger Ehezerrüttung.
Ludwig Kaufmann
Kirchenrecht und Humanisierung des Menschen (2):
Zur Problematik der Stellvertretung – Tendenz zur Entpersönlichung – Scholastische Sakramententheologie nach dem Modell der Rechtsvertretung – Ehesakrament als Ausnahme – Aber die Ausnahme von der Regel begründet das wahre Prinzip – Statt stellvertretend im Namen Christi, in Ähnlichkeit mit Christus handeln.
John T. Noonan, Berkeley
Kirchenrecht und Humanisierung des Menschen (1):
Zur Problematik des stellvertrenden Handelns – Dargestellt an vier Beistpielen – Institutionelle Sklaverei – Sachwalterschaft – Vertretung – Ehe – Das Christentum verbesserte das Los der Sklaven – Warum aber keine grundsätzliche Kritik? – Zeitumstände genügen nicht zur Erklärung – Theologische Hintergründe – Sklaverei nicht gegen Personenwürde, da auch der Gläubige Sklave Gottes – Warum Vererbung des Sklavenstandes? – Analogie mit der Erbsünde – Der Sachverwalter – Wer für einen andern handelt, folgt leicht andern Normen – Gefahr einer doppelten Moral.
John T. Noonan, Berkeley/USA
Neue Bestimmung im Weiherecht:
Niedere Weihen werden abgeschafft – Neuregelung des Diakonates – Keine zweite Ehe für Diakone nach dem Tod der ersten Frau – Zölibatsversprechen wird zur Zölibatsweihe erhöht – Zerbrochenes Pozellan – Lösen rechtliche Anordnungen das anstehende Sachproblem?
Knut Walf, München
Ein Hindernis für die Reform? (2):
Bedenklichkeiten in der angeblichen Beruhigung – Ungeklärte Probleme motten weiter – Gewaltenunterscheidung – Amt – Sexualität – Kapitalismus – Strafrecht – Lösungen die keine sind – Die herrschaftsarme Kirche und das Recht als Wegweisung – Falsche «Reformen» verderben mehr.
Horst Herrmann
Ein Hindernis für die Reform? (1):
Zeitlosigkeit oder dynamische Notordnung – Unter Kanonisten gab es nie einen konzilliaren Frühling – Ein Recht der Absicherung?
Horst Herrmann, Münster
Ringen um ein Grundgesetz:
Ein Kanonist ändert seine Meinung – Was müßte ein Grundgesetz leisten? – Keine Trennung zwischen der Kirche als Organisation und der Kirche der Gläubigen – Eingrenzung der Gewalt, die dazu neigt, ihren Bereich zu überschreiten – Schutz der Personrechte – Garantie der Gwissensfreiheit auch der Gläubigen – Die Kanonistik ist nicht in der Lage, diesen Anforderungen zu entsprechen – Das grundsätzliche Problem, Gebote des Herrn in Gesetze der Kirche umzugeißen.
Johannes Neumann, Tübingen
Reaktion auf das Grundgesetz:
Theologen und Kirchenrechtler äußern ihre Bedenken – Das Grundgesetz ein Hindernis für die Ökumene – Das Gegenteil von Aggiornamento – Weiterer Rückschritt gegenüber dem heutigen Rechtsbewußtsein – Appell an alle Instanzen der Kirche – Überlegungen der Priestergruppen – Die Sprache des elfenbeinernen Turms – Priesteramt ohne eigene Verantwortung – Aufruf der theologischen Gesellschaft Italiens – Die Lex ist nicht opportun und nicht verbesserungsfähig.
L. Kaufmann
Analyse des Entwurfs für kirchliches Grundgesetz:
Hoffnung in ein Aggiornamento des Kirchenrechts – Gegensätzliche Bestrebungen – Wie kann das Konzil effizient werden? – Befreiung von der starren Last – Theologische Neubelebung – Mehr Freiheit für die Ortskirchen – Rückzug auf einen einzige Verfassung – Ist ein Grundgesetz möglich? – Wie sieht der Entwurf aus und was führt Kodifikator Felici im Schilde? – Betörende Ornamentik aus dem Vatikanum II – Entlarvendes Vokabular – Willkürlicher Umgang mit der Tradition – Abfall von der Hierarchie der Wahrheiten – Neuzementierung der Pyramide der Macht – Kodifikation des Dogmas – Mystifikation des Rechts – Episkopen seht zu! – Der Bedrohte Geist fordert die Krisis: Unterscheidung und Entscheidung.
Giuseppe Alberigo, Bologna
Zur Neuordnung des päpstlichen Gesandtschaftswesens:
Die Notwendigkeit päpstlicher Gesandter – Vielschichtige Problematik – Paul VI. schafft durch ein «Motu proprio» eine Neuordnung – Der Bischofssynode vorgegriffen? – Die neue Regelung – Eine folgenreiche Begründung – Die rechtliche Bedeutung der Kollegialität – Einfluß der Nuntien auf die Bischofsernennungen – Der Bischof weisungsgebundener Beamter? – Die Kirche als Vorbild eines weltweit zentralistisch durchorganisierten Apparates – Gefahren für den individuellen Lebensraum – Ist die Kirche noch Wahrerin der menschlichen Freiheit? – Eine tödliche Entwicklung für den Glauben?
Johannes Neumann, Tübingen
Wandel in der Eheauffassung:
Die Kirche bejaht die Entwicklung der heutigen Welt – Die Kulturen prägen die Auffassung und Gestaltung der Ehe – Die frühe Christenheit griff auf zeitgenössische Modelle zurück – Tieferes Verständnis der Freiheit heute – Die individuell-personale Sinngebung ergänzt die institutionelle Auffassung – Die Würde der Person und das Eherecht – Frühere Denkkategorien kommen ins Wanken – Ehe verlangt reife Entscheidungsfähigkeit – Ehe in der zeitlichen Ordnung – Kirchliche und staatliche Zuständigkeiten.
A. Gommenginger
Reformvorschläge für ein neues Kirchenrecht:
Es geht um das praktische Leben der Kirche – Revision oder neue Wege? – Der bisherige Kodex entspricht dem Ideal des 19. Jahrhunderts – Wahre Katholizität – Eine Kirche mit vielen Lokalkirchen – Trennung der Gewalten – Auch auf der Diözesanebene? – Eine Kontrolle der kirchlichen Verwaltung? – Aufhebung veralteter Institutionen – Wichtigste Voraussetzungen für ein lebensnahes Gesetzbuch.
A. Gommenginger
Ius divinum?
Kluft zwischen gesetzlichen Vorschriften und pastoraler Wirklichkeit – Ist die Argumentation «kraft göttlichen Rechtes» immer legitim? – Kriterien für das Ius divinum – Das sogenannte Naturrecht – Direkte oder indirekte Bezugnahme auf die Heilige Schrift – Entweder: ... allein durch die Satzung der Kirche entstanden «auf dem Weg einer absoluten Entwicklung» – Oder: Die Berufung auf göttliches Recht will «bestimmte wesentliche Funktionsweisen deutlich machen» – Drei Beispiele: Die Kirche, eine juristische Person – Kraft göttlicher Anordnung sind von den Laien die Kleriker zu unterscheiden – Die päpstliche Jurisdiktionsgewalt – Gesamtentwicklung der stets lebendigen und sich durch den Geist Gottes immer erneuernden Kirche – Fortschritt der theologischen Einsichten – Gegen Mißverständnis und Mißbrauch – Zur Wahrung der Freiheit muß die Beruffung auf ein «Ius divinum» behutsam geschehen.
Johannes Neumann, Tübingen
Der Index der verbotener Bücher:
Vorgeschichte – I. Die deutsche Indexausgabe – Das Vorwort zu streng in vier Punkten: «Sämtliche Werke» – Die vor 1600 indizierten Bücher – «Stillschweigend unterdrückt» – «Manuskripte» – Die Schwere des Indexverbotes – 2. Wünsche nach Rom: zwei Richtungen – Johannes XXIII. plant eine Revision des Kirchenrechts – Die heute gehörten Wünsche: den Index fallen lassen – warum? – Ernste Gründe – Den Index reformieren – Sieben Wünsche – 3. Das Alter dieser Wünsche: Der Kirchenlehrer Canisius und der Index – Postulat der deutschen Bischöfe am Vatikanischen Konzil – Postulat der französichen Bischöfe schon 1869/70 – Leo XIII. Milderungen – Roncallis Regierungsgrundsatz.
Felix Lektor