KONZIL
Zwei Ausgaben der Konziltexte:
Das Interesse am Konzil hat sich verlagert – Was hat den das Konzil tatsächlich gesagt? – Die praktischen Christen wollen ein Arbeitsbuch mit den Konzilsdokumenten – Fromms Taschenbuch «Vatikanum II» und das Herder «Kleines Konzilskompendium» wollen solche Arbeitsbücher sein – Technische Vorteile des Fromm-Registers – Die ersten, überschnell gemachten Übersetzungen genügen nicht – K. Rahner und H. Vorgrimmler die Kommentatoren des Herder-Buches – Angriffige Einführungen in die einzelnen Dokumente – Sind die Versuche gelungen?
M. v. G.
BIBEL
Ein entscheindender Schritt zur gemeinsamen Bibel:
Die Bibelgesellschaften als Verhandlungspartner in Rom – Frankreich geht voran – Die «Bible de Jérusalem» fand Anklang – Dennoch eine neue ökumenische Übersetzung – Die «neuen Schritte» findet man vor allem in den Anmerkungen – Also auch bereits übereinstimmende Deutung? – Ausgerechnet der Römerbrief als Erstling und Test – Luthers «allein aus dem Glauben» – Wo liegen jetzt noch die Unterschiede? – Bischöfe antworten auf eine Umfrage – Die Nichteuropäer handeln rascher – Verlegerische Großzügigkeit bei den Franzosen – Mitarbeit der Westschweiz – Was geschieht im deutschen Sprachraum?
L. Kaufmann
KIRCHENRECHT
Ius divinum?
Kluft zwischen gesetzlichen Vorschriften und pastoraler Wirklichkeit – Ist die Argumentation «kraft göttlichen Rechtes» immer legitim? – Kriterien für das Ius divinum – Das sogenannte Naturrecht – Direkte oder indirekte Bezugnahme auf die Heilige Schrift – Entweder: ... allein durch die Satzung der Kirche entstanden «auf dem Weg einer absoluten Entwicklung» – Oder: Die Berufung auf göttliches Recht will «bestimmte wesentliche Funktionsweisen deutlich machen» – Drei Beispiele: Die Kirche, eine juristische Person – Kraft göttlicher Anordnung sind von den Laien die Kleriker zu unterscheiden – Die päpstliche Jurisdiktionsgewalt – Gesamtentwicklung der stets lebendigen und sich durch den Geist Gottes immer erneuernden Kirche – Fortschritt der theologischen Einsichten – Gegen Mißverständnis und Mißbrauch – Zur Wahrung der Freiheit muß die Beruffung auf ein «Ius divinum» behutsam geschehen.
Johannes Neumann, Tübingen
LITERATUR
Lob der «Trivialität»:
Was wird tatsächlich gelesen? – Trivialliteratur nur «niederes und literarisch wertloses Unterhaltungsschrifttum»? – Einfluß der Massenliteratur – Geschichtliche Prämissen – Allgemeine Schulpflicht – Individuelle, isolierende Rezeption von Literatur – Bedeutung der Frau im kulturellen Leben – Goethes «Werther» – Große Bildungsromane – Säkularisierungsrpozeß – «Robinson Crusoe», «Abenteuererroman» – Ersatz für die Französische Revolution – Berufung des Dichters – Größere Distanz zwischen hoher Dichtung und Trivialliteratur – Verbilligung und Produktionssteigerung – Das weibliche Lesepublikum und der tägliche Feuilletonroman – Leihbibliotheken – Neue Probleme und Perspektiven für den Literaturbetrieb.
Georg Bürke, Wien
BÜCHER
Ökumene – Vatikanisches Konzil: