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Recht künftiger Generationen:
Zu einer staatsrechtlichen Publikation von
P. Saladin und
C. A. Zenger – Menschenrechte sind für jede positive Rechtssetzung unverfügbar – Nationale Rechte und Völkerrecht sehen Rechte künftiger Generationen tendeznziell vor.
Otto K. Kaufmann, Pully
Widerstand? Christen, Kirche und Asyl:
Studie des Schweiz. Evang. Kirchenbundes – Information über heutiges schweiz. Asylrecht und dessen Anwendung – Gewissenskonflikt angesichts der Ausschaffung bedrohter Flüchtlinge – Für den Ausbau einer von der Administration unabhängigen Berufungsinstanz – Der Begriff des Flüchtlings muß neu formuliert werden.
Otto K. Kaufmann, Pully
Ein neuer «Contrat social» für die Eidgenossen?
Ende Februar 1978 wird der Text des Vorentwurfs für eine neue Bundesverfassung veröffentlicht – Seit der letzten Totalrevision von 1874 wurde die Verfassung durch 80 Teilrevisionen den neuen Verhältnissen angepaßt – Diskussion um die Grundstruktur bleibt – Wie der Entwurf enstand – Findet er Gnade bei der Vernehmlassung und bei der Regierung? – Die Zeit ist günstig – In der Präambel Anrufung Gottes neben den Worten von Adolf Muschg – «Allmächtig», ein umstrittenes Adjektiv – Einleitungssätze sind unbequeme Vorsätze – Die verschiedenen Konkretisierungsgrade und die entsprechenden Interessengegensätze – Das Spielfeld der Politik muß eindeutig abgesteckt sein.
Otto K. Kaufmann, Lausanne
Schritte zur Verwirklichung in der Schweiz:
Das stolze Völklein zwischen Boden- und Genfersee steht abseits – Was hindert die Eidgenossen, der Europäischen Konvention beizutreten? – Fehlendes Frauenstimmrecht – Die konfessionellen Ausnahmengesetze – Belastungen durch das katholische «Image»: die harte Rechtskirche – Das Hauptproblem, die Ausländer – Wo bleibt das Recht auf Ehe und Familie? – Die Kirchen schwiegen – Die Sozialcharta und die neue Verfassung – Völker ohne Kolonialerfahrung – Gelingt es, «primitive» Menschen «vollwertig» anzuerkennen? – Keine Neutralität gegen Unrecht und Unterdrückung.
Otto K. Kaufmann, Lausanne
Leitbild unserer Staats- und Gesellschaftsordnung:
Zwei Gruppen: Freiheitsrecht und Sozialrechte – Übereinstimmung in der Proklamation, Auseinandersetzung um die Begründung und die Verwirklichung – Der Beitrag der christlichen Botschaft – Sie war ein neuer Anfang – Aber die christlichen Jahrhunderte brachten wenig Fortschritt – Kommt es nur auf die menschliche Haltung an? – Erst die Neuzeit schmiedete die rechtlichen Instrumente – Von der «bill of rights» zur «UNO-Charta» 1948 – Acht Oststaaten enthielten sich der Stimme – 1966 zweierlei Konventionsentwürfe – Der Westen bevorzugt die politischen Freiheitsrechte, der Osten die Sozialrechte – Sind Menschenrechte entwicklungsfähig: wandelbares Naturrecht, wandelsbares Menschenrecht? – Schritte zur Verwircklichung in Europa: 1950 Menschenrechtskonverntion, 1961 Sozialcharta – Übernationaler Europäischer Gerichtshof – Fernziel und Nahziel – Optimismus und Realismus.
Otto K. Kaufmann, Lausanne