ORIENTIERUNG    

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BUCHBESPRECHUNG Nr. 18   30. September 1989
Recht künftiger Generationen: Zu einer staatsrechtlichen Publikation von P. Saladin und C. A. Zenger – Menschenrechte sind für jede positive Rechtssetzung unverfügbar – Nationale Rechte und Völkerrecht sehen Rechte künftiger Generationen tendeznziell vor.
Otto K. Kaufmann, Pully

BUCHBESPRECHUNG Nr. 3   15. Februar 1989
Widerstand? Christen, Kirche und Asyl: Studie des Schweiz. Evang. Kirchenbundes – Information über heutiges schweiz. Asylrecht und dessen Anwendung – Gewissenskonflikt angesichts der Ausschaffung bedrohter Flüchtlinge – Für den Ausbau einer von der Administration unabhängigen Berufungsinstanz – Der Begriff des Flüchtlings muß neu formuliert werden.
Otto K. Kaufmann, Pully

SCHWEIZ Nr. 1   15. Januar 1978
Ein neuer «Contrat social» für die Eidgenossen? Ende Februar 1978 wird der Text des Vorentwurfs für eine neue Bundesverfassung veröffentlicht – Seit der letzten Totalrevision von 1874 wurde die Verfassung durch 80 Teilrevisionen den neuen Verhältnissen angepaßt – Diskussion um die Grundstruktur bleibt – Wie der Entwurf enstand – Findet er Gnade bei der Vernehmlassung und bei der Regierung? – Die Zeit ist günstig – In der Präambel Anrufung Gottes neben den Worten von Adolf Muschg – «Allmächtig», ein umstrittenes Adjektiv – Einleitungssätze sind unbequeme Vorsätze – Die verschiedenen Konkretisierungsgrade und die entsprechenden Interessengegensätze – Das Spielfeld der Politik muß eindeutig abgesteckt sein.
Otto K. Kaufmann, Lausanne

MENSCHENRECHTE Nr. 10   31. Mai 1968
Schritte zur Verwirklichung in der Schweiz: Das stolze Völklein zwischen Boden- und Genfersee steht abseits – Was hindert die Eidgenossen, der Europäischen Konvention beizutreten? – Fehlendes Frauenstimmrecht – Die konfessionellen Ausnahmengesetze – Belastungen durch das katholische «Image»: die harte Rechtskirche – Das Hauptproblem, die Ausländer – Wo bleibt das Recht auf Ehe und Familie? – Die Kirchen schwiegen – Die Sozialcharta und die neue Verfassung – Völker ohne Kolonialerfahrung – Gelingt es, «primitive» Menschen «vollwertig» anzuerkennen? – Keine Neutralität gegen Unrecht und Unterdrückung.
Otto K. Kaufmann, Lausanne

MENSCHENRECHTE Nr. 9   15. Mai 1968
Leitbild unserer Staats- und Gesellschaftsordnung: Zwei Gruppen: Freiheitsrecht und Sozialrechte – Übereinstimmung in der Proklamation, Auseinandersetzung um die Begründung und die Verwirklichung – Der Beitrag der christlichen Botschaft – Sie war ein neuer Anfang – Aber die christlichen Jahrhunderte brachten wenig Fortschritt – Kommt es nur auf die menschliche Haltung an? – Erst die Neuzeit schmiedete die rechtlichen Instrumente – Von der «bill of rights» zur «UNO-Charta» 1948 – Acht Oststaaten enthielten sich der Stimme – 1966 zweierlei Konventionsentwürfe – Der Westen bevorzugt die politischen Freiheitsrechte, der Osten die Sozialrechte – Sind Menschenrechte entwicklungsfähig: wandelbares Naturrecht, wandelsbares Menschenrecht? – Schritte zur Verwircklichung in Europa: 1950 Menschenrechtskonverntion, 1961 Sozialcharta – Übernationaler Europäischer Gerichtshof – Fernziel und Nahziel – Optimismus und Realismus.
Otto K. Kaufmann, Lausanne


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