ORIENTIERUNG    

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EHE Nr. 4   28. Februar 1969
Die Ehescheidung in Schrift und Tradition: Die Aussage der Schrift im zeitgeschichtlichen Rahmen – Bei den Juden, Griechen und Römern ist die Ehe eine Familienangelegenheit – Religiöse oder staatliche Trauung ist unbekannt – Auch für die Scheidung ist kein Gerichtsentscheid nötig – Das kategorische Scheidungsverbot Christi – Das paulinische Privileg als Ausnahme für die griechisch-römische Welt – Paulus kennt nur die private Scheidung – Im Kirchenrecht als Sonderfälle beibehalten – Absolute Verbote der Bergpredigt in der Praxis relativiert – Legitim für den Eid, illegitim für die Ehe? – Macht Matthäus Ausnahmen für die juden-christliche Welt? – Die ostkirchliche Tradition kennt die Scheidung als seelsorgerliche Hilfe –Die Entwicklung in der Westkirche – Weder Schrift noch Tradition schließen die Ehescheidung durch die stellvertretende Gewalt aus.
A. Gommenginger

EHE Nr. 1   15. Januar 1969
Zur Unauflöslichkeit der Ehe: Die Überzeugung des Durchschnittskatholiken und die kirchenrechtliche Situation – Wann sind Ehen auflösbar? – Die nicht vollzogene Ehe: durch Ordensprofeß und durch päpstliche Dispens – Die Ehen der Nichtgetauften – Das paulinische Privileg: Will der ungläubige Teil scheiden, so mag er scheiden – Das Privilegium Petrinum – Mit welchem Recht löst die Kirche Ehen? – Die Kirche als Stellvertreterin Gottes – Sind dem Papst Grenzen in der Ehescheidung gesetzt?
A. Gommenginger

Nr. 8   30. April 1968
Das klerikale System: Marc Oraison stellt das Problem in einen größeren Zusammenhang – Die Zölibatsfrage ist nicht nur ein «Sexproblem» – Diese Schwierigkeit ist Teilaspekt des radikalen Wandels – Parallelerscheinungen in den evangelischen Kirchen – Das klerikale System, die institutionelle priesterliche Situation steht in Frage – Nicht Aufhebung des Zölibats, Aufhebung überlebter Standesstrukturen bringt die Lösung – Neue missionarische Priesterformen – Verbindung mit weltlichen Berufen.
A. Gommenginger

KIRCHE Nr. 3   15. Februar 1968
Die kirchliche Rechstsprechung: Die Handhabung der Justiz ein Gradmesser für die Gesundheit einer Gesellschaft – Justiz in der Kirche – 1. Geschichte – Trennung der Gewalten schwierig – Rechtsfälle werden auf dem Verwaltungsweg gelöst, öfter zum Schaden des Rechtes – Minister als Richter – Statistiken der Rota: Anschwellen der Ehefälle – Verkümmerte Gerichte – 2. Nötige Reformen:Trennung der Gewalten – Aufwertung des Stiefkindes Justiz –Einrichtung von Regionalgerichten – Laien als Richter und Richterinnen – Bedeutung der Sprache – Dezentralisierung – 3. Plan der Kurienreform: nur Detailverbesserungen – Viele offene Fragen – Die alten Übel bleiben – Gibt es wirklich «Recht» in der Kirche?
A. Gommenginger

BUCHBESPRECHUNGEN Nr. 23/24   15. Dezember 1967
Die Autorität der Freiheit – Hampe contra Galli – Begegnungen der Religionen – Von Eckehart und Seuse zu Dag Hammerskjöld – Die Naturwissenschaften im Gespräch mit der Philosophie – Das Naturrecht im Disput.
A. Gommenginger

KIRCHENRECHT Nr. 20   31. Oktober 1967
Wandel in der Eheauffassung: Die Kirche bejaht die Entwicklung der heutigen Welt – Die Kulturen prägen die Auffassung und Gestaltung der Ehe – Die frühe Christenheit griff auf zeitgenössische Modelle zurück – Tieferes Verständnis der Freiheit heute – Die individuell-personale Sinngebung ergänzt die institutionelle Auffassung – Die Würde der Person und das Eherecht – Frühere Denkkategorien kommen ins Wanken – Ehe verlangt reife Entscheidungsfähigkeit – Ehe in der zeitlichen Ordnung – Kirchliche und staatliche Zuständigkeiten.
A. Gommenginger

SCHULE Nr. 11   15. Juni 1967
Wer ist zuständig in der Schule? Eltern, Staat und Kirche beanspruchen ein Mitspracherecht – Ein Blick in die Geschichte – Ein Jahrtausend lang kümmerte sich der Staat nicht um die Schule – Die Kirche füllte ein Vakuum – Spät erkennt der Staat seine Aufgabe – Zwei Komponenten wirken in der Schule zusammen: Erziehung und Wissensvermittlung – Die Akzente verschieben sich mit zunehmender Reife des Jugendlichen – Zuständigkeit der Eltern in der Erziehung – Aufgaben des Staates in der Wissenvermittlung – Auftrag der Kirche – Die prinzipiellen Erwägungen bringen keine Pantentlösung.
A. Gommenginger

KIRCHENRECHT Nr. 3   15. Februar 1967
Reformvorschläge für ein neues Kirchenrecht: Es geht um das praktische Leben der Kirche – Revision oder neue Wege? – Der bisherige Kodex entspricht dem Ideal des 19. Jahrhunderts – Wahre Katholizität – Eine Kirche mit vielen Lokalkirchen – Trennung der Gewalten – Auch auf der Diözesanebene? – Eine Kontrolle der kirchlichen Verwaltung? – Aufhebung veralteter Institutionen – Wichtigste Voraussetzungen für ein lebensnahes Gesetzbuch.
A. Gommenginger

VATIKAN Nr. 7   15. April 1966
Der Wandel der kirchlichen Autoritätsauffassung: Die Kirche muß sich den verschiedenen Kulturstufen der Völker anpassen – Gebot der Dezentralisierung – Das kirchliche Amt: «Alles für das Volk, nichts durch das Volk» – Textvergleiche: Erstes und Zweites Vatikanum – «Amtsträger leiten mit aller Machtvollkommenheit» – «Amtsträger stehen im Dienst ihrer Brüder» – Urteil der Bischöfe reift unter Mitwirkung der Laien – Der einzelne Christ: Entwicklungstempo und komölexe Entscheidungssituationen – Größerer Freiheitsraum für das Gewissen des enzelnen.
A. Gommenginger

RECHT Nr. 22   30. November 1962
Kommentar zum Prozeß von Lüttich: Warum ein ungutes Gefühl? – Schon die Prozeßführung war anfechtbar – Die Mutter – Erlebnisse an die Sensationspresse verkauft – Der Arzt – Nicht zum Töten berufen – Ein sowjetischer Professor nimmt Stellung – Die Lütticher Ärztekammer strengt Disziplinarverfahren an – Lehren und Folgerungen: jedes Menschenleben ist heilig – Auch das Ungeborene ist schutzberechtigt – Verpflichtungen des Staates.
A. G.

KIRCHE/STAAT Nr. 12/13   30. Juni 1954
Kirche und Staat heute: Faktoren der Gegenwart, die zu beachten sind: I. Das Mündigwerden des Staates, doch Warnung vor einer Staatsallzuständigkeit – 2. Mündigwerden des Volkes: vom Objekt zum Subjekt – Die Toleranzfrage als Beispiel – Die Auswirkung im kirchlichen Raum: andere Form der Ausübung der Jurisdiktion; die Katholische Aktion – 3. Rückgang des Einflusses der sozialen Strukturen auf den Einzelnen – Forderung nach erhörter persönlicher Verantwortung und nach Gewissensschulung – 4. Der überlastete Staat – 5. Von der Erlösung des Staates: die Kirche als das Lebensprinzip der Völker – Ergebnis: ...
A. Gommenginger

KIRCHE Nr. 11   15. Juni 1954
Kirche im Wandel: Die Natur der Kirche und die Natur des Staates – Der Wandel in der Geschichte: Cäsaropapismus und Theokratismus – Die «Christenheit» des Mittelalters – Die Zwei-Schwertertheorie: Gregor VII., hl. Bernhard, Innozenz IV. – Anwendung auf das Eigentumsrecht – Bellarmins indirekte Gewalt – Die Gefangenschaft des hl. Franz von Sales.
A. Gommenginger

KIRCHE UND STAAT Nr. 7   15. April 1954
Gibt es den «Katholischen Staat?»: (2. Teil): Schlussfolgerungen: Eine Vorerwägung, der katholische Arzt – Was der katholische Staat nicht ist – Der Staatskult – Die Glaubensfreiheit – In welchem Sinn es einen katholischen Staat gibt.
A. Gommenginger

THEOLOGIE Nr. 6   31. März 1954
Gibt es den «Katholischen Staat»? I. Teil (eine theologische Untersuchung): Staat ist nicht Gesellschaft – Die historischen religiösen Staaten: der jüdische Staat im Alten Bund – Mohammeds Staat und die islamischen Staaten der Neuzeit – Die vorchristlichen Staaten – Grundlegende Erwägungen: In der naturrechtlichen Ordnung: Staat zur Religion verpflichtet – Aber begrenzt – Das revolutionöre Ereignis des Christentums: der Staat wird säkularisiert – Der Dualismus Kirche-Staat – Des Papstes Gelasius klassische Formulierung.
A. Gommenginger


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