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PAPST Nr. 19   15. Oktober 1968
Das Problem «Gewissen und Papst»: I. Das Gewissen setzt das «Göttliche Gesetz» voraus – «Naturgesetz ist eine Teilhabe der geistbegabten Kreatur am ewigen Gesetz» – Was man heute Gewissen nennt, ist oft ein «elendes Zerrbild» – 2. Der Papst und seine Autorität gründen sich in der Theorie auf das Gewissen und seine Heiligkeit – Ein Papst, der gegen das Gewissen im eigentlichen Sinne spräche, würde selbstmörderisch handeln – Der Daseinsgrund des Papstes ist sein Eintreten für das Gewissen – Ob jeder Papst das stets vor Augen hatte, muß und die Geschichte sagen – 3. Der Papst, der von der Offenbarung her kommt, hat keine Rechtsprechung über die Natur – Direkt können Papst und Gewissen gar nicht in Konflikt geraten – 4. Wo sich aber indirekt ein Konflikt ergeben sollte, liegt die Beweislast auf Seiten des Gewissens – Die Freiheit des Gewissens ist ein Schutz dafür, daß kein Papst jemals imstande sein wird, ein falsches Gewissen zu erzeugen.
John Henry Newman


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